Anmeldung und Ablauf in der Praxis
jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt
Am besten erreichen Sie uns zu den auf dem Anrufbeantworter angegebenen Telefonzeiten. Wir sind sehr bemüht, Beratungsgespräche möglichst zeitnah zu ermöglichen.
Anmeldung und Ablauf in der Praxis
Nach der telefonischen Terminvereinbarung findet zunächst ein Beratungsgespräch statt. Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte mit
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, Ihre Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls eine Überweisung durch ihren Hausarzt bzw. Facharzt,
- wenn Sie Beihilfe berechtigt sind oder über ein beihilfeberechtigtes Familienmitglied versichert sind, die Beihilfenummer und die Anschrift der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Sollten Ihnen Befunde oder Behandlungsberichte vorliegen, die Ihr Anliegen betreffen, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie diese in Kopie mitbringen könnten.
Im Rahmen des Gespräches wird geklärt, ob eine ambulante psychotherapeutische Behandlung indiziert ist. Wenn dies der Fall ist, wird danach geklärt, welche Form von Behandlung zielführend erscheint. Eventuell ist dafür eine vertiefende Diagnostik notwendig. Zum Abschluss dieses ersten Schrittes klären wir miteinander, wie es jetzt weitergehen wird.
Ist eine ambulante kognitiv verhaltenstherapeutische Behandlung indiziert, muss diese beim jeweiligen Kostenträger angemeldet oder beantragt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen regelhaft die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung.
Gleiches gilt für die Beihilfen im Rahmen der Beihilfe-Richtlinien. Die privaten Zusatzversicherungen bzw. die rein privaten Versicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise in Abhängigkeit von dem für Sie gültigen Tarif. Die so genannten
Beratungsgespräche werden allerdings in der Regel erstattet. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie die genauen Bedingungen der Kostenerstattung bei Ihrem Versicherer erfragen.